Hygieneinspektion von Raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022
Die Anforderungen an die Luftqualität, die von einer lüftungstechnischen Anlage geliefert wird, hängen im Wesentlichen von der Nutzung der versorgten Räume ab.
Versorgt eine raumlufttechnische Anlage Arbeitsstätten, fällt Sie automatisch unter das Arbeitsschutzgesetz und die untergeordneten Regelwerke. Die RLT-Anlage muss danach permanent auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. Dieser entspricht aktuell der VDI-Richtlinie 6022 Blatt 1 (Juli 2011), die auch zwingend umzusetzen ist.
In der Arbeitsstättenverordnung §4 Abs. (3) wird zudem verlangt, dass raumlufttechnische Anlagen regelmäßig auf ihre Funktion zu prüfen sind. Sie müssen gesundheitlich verträgliche Luft liefern und betriebssicher arbeiten.
Nach VDI 6022 Blatt 1 (Juli 2011), sind bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre und bei RLT-Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen.
Die Hygieneinspektionen dürfen nur durch dafür besonders qualifiziertes Personal durchgeführt werden, um im Ernstfall auch vor Gericht Bestand zu haben. Die Hygieneinspektion der IBK erfüllt diese Anforderungen. Sie erhalten von uns ein rechtssicheres Hygienegutachten mit folgenden Inhalten:
Begutachtung der RLT-Gerätekomponenten hinsichtlich
Mikrobiologische Untersuchungen (an repräsentativen Messstellen)
- Keimzahlbestimmung auf RLT-Gerätekomponenten
- Gesamtkeimgehalte und Legionellen im Wasser (Luftbefeuchter, Kühlturm etc.)
- Keimgehalte in der Zuluft sowie Referenzmessung der Außenluft
- Grafische Darstellung der mikrobiologischen Messparameter
- Fotodokumentation
Wenn Ihr Gebäude unter die Technische Prüfverordnung (siehe auch Sachverständigentätigkeit, Übersicht Erstabnahmen und Wiederholungsprüfungen nach TPrüfVO) fällt, können wir die geforderten Prüfungen auch in Kombination mit der Hygieneinspektion für Sie durchführen. Dadurch ergeben sich für Sie deutliche Kostenvorteile.
Keine Personalunion von Wartung und Hygieneinspektion
Ziel der Hygieneinspektion ist es, grundsätzlich Mängel zu erkennen und deren Behebung zu veranlassen. Die aktuelle VDI 6022 Blatt 1 (Juli 2011) fordert zur Sicherstellung dieses Ziels von den Betreibern, Personalunionen zwischen Unternehmen für die Wartung und Instandhaltung von RLT-Anlagen und Unternehmen für die Durchführung der Hygieneinspektionen zu vermeiden.
Als unabhängiges Sachverständigenbüro können wir einen solchen Interessenkonflikt ausschließen.
Bestandsschutz für ältere RLT-Anlagen
Für Raumlufttechnische Anlagen im Bestand gilt Bestandsschutz, vergleichbar mit dem für den baulichen Bestandsschutz. Beachten Sie, dass dieser Bestandsschutz in der Regel schon bei geringsten Änderungen an der RLT-Anlage entfällt (z.B. Nachrüstung oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen usw.).
Zur dauerhaften Sicherstellung der Hygiene-Qualität, sind bei diesen Anlagen häufigere Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen durchzuführen und einfache Sanierungsmaßnahmen sofort umzusetzen. Die Aufstellung eines Stufenplans zur vollständigen Umsetzung der VDI 6022 ist, soweit baulich möglich, zu empfehlen.
Bei deutlichen Befindlichkeitsstörungen der Nutzer oder bei wesentlichen Hygiene-Mängeln an der RLT-Anlage ist eine Sanierung in jedem Fall notwendig. Darüber hinausgehende Forderungen z.B. durch die Berufsgenossenschaften, sind zu beachten.
Überwachung der VDI 6022
Die Überwachung auf Einhaltung der VDI 6022 Hygieneforderungen ist staatliche Aufgabe und wird von Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz wahrgenommen. Technische Aufsichtsbeamte dieser Organisationen und der technische Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) überprüfen die betriebliche Umsetzung.