CO-Langzeitmessungen
Die Messung nach §15 Garagenverordnung (§15 GarVO) erfolgt durch die Installation eines Mess-Systems mit Datenlogger Fab. Ahlborn, Typ Almemo 2290-4 und zwei CO-Sonden FYA600CO auf elektrochemischer Basis.
Die Messdauer beträgt einen Monat. Die CO- Messwerte werden in 30-Sekundenabständen über 24 Std./Tag vom Datenlogger protokolliert. Über die 60 Messungen je 30 Minuten wird bei Auswertung der Daten der laufende Halbstundenmittelwert errechnet. Da die Messung quasi-kontinuierlich verläuft, werden auch die Pegelspitzen und Halbstundenmittelwerte in den Verkehrsspitzen erfasst.
Bei Messbeginn wird eine Überprüfung des freien Lüftungsquerschnitts der Garage vorgenommen. Während der Messdauer erfolgt eine einmalige Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Messgerätes durch unseren Messtechniker. Nach Messende erfolgt die Auswertung der Daten, Berichterstellung und das Ausstellen der Bescheinigung nach §68 Abs.2 BauO NRW / §15 GarVO.
Der Durchführungszeitraum wird nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Wir benötigen einen Vorlauf von ca. 3-4 Wochen.