CO-Warnanlagen in Tiefgaragen und Parkhäusern überwachen den Kohlenmonoxid-Gehalt in der Luft und schalten bei einer bedenklichen CO-Konzentration die Lüftungsanlage ein. Daher ist die CO-Warnanlage immer im Zusammenhang mit der Lüftung zu sehen.

Das Erfordernis einer CO-Warnanlage in der Tiefgarage ergibt sich aus den Landesgaragen-Verordnungen der einzelnen Bundesländer (verbindliche Rechtsnormen) und der VDI-Richtlinie VDI 2053 „Raumlufttechnische Anlagen für Garagen“.

CO-Warnanlagen

Gemäß den Garagenverordnungen der Länder muss dort eine ausreichende Lüftung gewährleistet sein, um gesundheitsgefährdende Konzentrationen giftiger KFZ-Abgase in der Luft zu verhindern.

Für die Sicherheit eines Gebäudes und der darin enthaltenen Anlagen trägt immer der Betreiber die Verantwortung. Das gilt auch für CO-Warnanlagen in Tiefgaragen und Parkhäusern. Der Betreiber ist verpflichtet, für diese Prüfungen alle 3 Jahre einen anerkannten Prüfsachverständigen zu beauftragen.

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