Sachverständigentätigkeit
Ende 2009 ist in Nordrhein Westfalen die neue „Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten“ -kurz Prüfverordnung NRW genannt- in Kraft getreten.
Die PrüfVO NRW regelt die gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmeprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfsachverständige und klärt eindeutig, wer Prüfsachverständiger ist. In der Verordnung wird eine Regelung für den Zeitraum der wiederkehrenden Prüfungen getroffen.
Die nachfolgende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über die prüfpflichtigen technischen Anlagen und Einrichtungen in Sonderbauten:
Zeitraum der prüfpflichtigen technischen Anlagen
Anlagenart |
vor Inbetriebnahme nach wesentlicher Änderung |
wiederkehrende Prüfung im Abstand von ____ Jahren |
---|---|---|
Lüftungstechnische Anlagen |
X |
3 |
Maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen |
X |
3 |
CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen |
X |
3 |
Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen |
X |
3 |
Maschinelle Rauchabzugsanlagen |
X |
3 |
Natürliche Rauchabzugsanlagen |
X |
6 |
Ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen |
X |
3 |
Ortsfeste, nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen |
X |
6 |
Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstrom-versorgungsanlagen |
X |
3 |
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen |
X |
3 |
Elektrische Anlagen
|
X |
6 |
|
X |
6 |
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X |
6 |